AVT Köln

Ausbildungsförderung wird u. a. geleistet für den Besuch von Hochschulen [§ 2 Abs. 1 Nr. 6 BAföG] und Lehranstalten, die durch Rechtsverordnung in den Förderbereich einbezogen sind – hierzu zählt auch die AVT, die als sogenannte „wirtschaftliche Hochschule“ geführt wird.

Sämtliche Antragsformulare können Sie hier herunterladen:
https://www.xn--bafg-7qa.de/de/alle-antragsformulare-432.php

Auf diesem Formular brauchen Sie eine Bestätigung der AVT:
https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/shareddocs/downloads/formblaetter/v2022/formblatt_2.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Die Anträge sind – anders als bei einer „normalen“ Hochschule – grundsätzlich an das kommunale Amt für Ausbildungsförderung am Ort des Wohnsitzes der Eltern zu richten (Ausnahmen bei elternunabhängiger Förderung nach § 11 Abs. 3 BAföG). Wohnen die Eltern in Köln, ist der Antrag zu richten an die

Stadt Köln
Amt für Ausbildungsförderung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Tel.: 0221 / 221 - 25466
Internet/E-Mail-Kontakt

Grundsätzlich ist im Sinne des BAföG nur eine Erstausbildung förderfähig. Eine weitere Ausbildung ist ausnahmsweise dann förderfähig, wenn sie eine Hochschulausbildung insoweit ergänzt, als dass sie für die Aufnahme des angestrebten Berufs rechtlich erforderlich ist. Dies ist bei der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten der Fall, wobei die Förderung in Form eines verzinslichen Bankdarlehens erfolgt.

Altersgrenze: Grundsätzlich kann nicht gefördert werden, wer zu Beginn des Ausbildungsabschnitts schon das 30. Lebensjahr bzw. im Falle eines Masterstudiengangs das 35. Lebensjahr vollendet hat. Eine Ausnahmeregelung ist jedoch u. a. dann möglich, wenn die Ausbildung für den angestrebten Beruf rechtlich erforderlich ist. Hierzu können Sie beim zuständigen Amt (s. o.) schon vor Aufnahme der Ausbildung eine verbindliche Aussage einholen.

Verzinsliches Bankdarlehen: Über die Höhe der Darlehenssumme entscheidet nach schriftlichem, formblattgebundenem Antrag das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Mit dem Bescheid über die Gewährung von Ausbildungsförderung erhalten Sie ein von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gezeichnetes Vertragsangebot, dass Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für Ausbildungsförderung unter Vorlage eines Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass) unterzeichnen müssen. Das Bankdarlehen wird direkt von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) auf ein inländisches Bankkonto gezahlt. Das Bankdarlehen einschließlich der Zinsen muss in Mindestraten von 105,- € monatlich in längstens 20 Jahren an die KFW zurückgezahlt werden. Eine vorzeitige Tilgung ist möglich. Die Rückzahlungspflicht beginnt 18 Monate nach dem Ende der Förderungszeit. Der Aufwand eines BAföG-Darlehens lohnt sich, da die Zinsen im Vergleich zu einem KFW-Studienkredit um ca. 50% niedriger sind.

Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

Weiterführende Informationen: https://www.xn--bafg-7qa.de/index.php