Exkurs: Modellrechnung Kosten/Einnahmen

Unseren Ausbildungsteilnehmer*innen ermöglichen wir innerhalb der gesetzlichen Vorschriften eine Ausbildung, die den individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen angepasst werden kann. Dadurch variiert natürlich die Dauer der Ausbildung und damit die Einnahmen- und Ausgabenprognosen. Um Ihnen dennoch ein Gefühl für den finanziellen Verlauf der Ausbildung zu geben, haben wir im Folgenden einen Standardausbildungsverlauf dargestellt.

Finanzieller Verlauf der Ausbildung

Im ersten Teil der Ausbildung, der etwa 18 Monate dauert, absolvieren Sie ca. 300 Theoriestunden, die Praktische Tätigkeit 1 und 2 sowie in der Regel den größten Teil Ihrer Selbsterfahrung. Diesen ersten Teil Ihrer Ausbildung schließen Sie mit Ihrer Zwischenprüfung ab. Manche von Ihnen haben in der Klinik, in der die Praktische Tätigkeit stattfindet, nur geringe Einnahmen und müssen die entstehenden Ausgaben daher vorfinanzieren.

Nach der Zwischenprüfung beginnen Sie mit Ihrer Praktischen Ausbildung. Ein früherer Beginn der Praktischen Ausbildung ist leider nicht möglich, da die Krankenkassen vorgegeben haben, dass Behandlungsfälle von Ausbildungsteilnehmer*innen erst abgerechnet werden dürfen, wenn die Hälfte der Ausbildung und die Zwischenprüfung absolviert sind.

Die AVT rechnet die erbrachten Leistungen gegenüber der Kassenärztliche Vereinigung (KV), die für die Abrechnung der Behandlungsfälle zuständig ist, unmittelbar nach dem Ablauf eines jeden Quartals ab, also Anfang Januar, April, Juli und Oktober. Da die KV überprüft, ob die einzelnen Leistungen ordnungsgemäß und rechtmäßig abgerechnet worden sind, leistet die KV zunächst etwa acht Wochen nach dem jeweiligen Quartalsende eine Abschlagszahlung. Erst nach weiteren ca. zwei Monaten bekommt dann die AVT den offiziellen Abrechnungsbescheid über die anerkannten Leistungen und die KV leistet die Restzahlung der noch ausstehenden Therapiegelder. Damit Sie schneller über Ihr Therapiegeld verfügen können, warten wir jedoch nicht die Schlusszahlung der KV ab, sondern werden tätig, sobald die erste Abschlagszahlung der KV bei uns eingegangen ist. Wir erstellen eine transparente Abrechnung für die Lehrpraxen und alle einzelnen Ausbildungsteilnehmenden und zahlen die entsprechenden Beträge an die Lehrpraxen aus. Die Lehrpraxen geben dann den jeweiligen Therapiegeldanteil an die bei ihnen tätigen Ausbildungsteilnehmer*innen weiter. Zwischen der Abrechnung Ihrer Leistungen und der Auszahlung der Honorare vergehen aufgrund des Abrechnungsprozederes der KV daher bis zu zweieinhalb Monate, in denen Sie die weiterhin entstehenden Kosten vorfinanzieren müssen.

Abrechnung der Ausbildungskosten

Bei der Abrechnung Ihrer Ausbildungskosten haben wir zwei sehr übersichtliche Wahlmöglichkeiten für Sie. Sie können zwischen der laufenden Rechnungsstellung und einem Pauschalkostenmodell wählen. Bei der laufenden Rechnungsstellung schreiben wir Ihnen grundsätzlich monatlich eine Rechnung über die bei uns in Anspruch genommenen Leistungen. Das hat zur Folge, dass die Beträge, die an uns zu zahlen sind, je nach Anzahl der von Ihnen besuchten Veranstaltungen unterschiedlich hoch sind.

Das nachfolgend dargestellte, von 95 % der Ausbildungsteilnehmer*innen gewählte Pauschalkostenmodell hat den Vorteil, dass Sie monatlich gleichbleibende und somit planbare Ausgaben haben. Auch wenn Sie im günstigsten Fall Ihre Ausbildung bereits nach drei Jahren abschließen, beträgt die durchschnittliche Ausbildungsdauer unserer Ausbildungsteilnehmer*innen etwa vier Jahre. Deshalb, und um die Beträge gering zu halten, haben wir die zu zahlenden monatlichen Pauschalbeträge über einen Zeitraum von vier Jahren gestreckt. In den ersten zweieinhalb Ausbildungsjahren setzen wir einen deutlich unterhalb der tatsächlichen Kosten liegenden Pauschalbetrag an, um Ihre Belastung durch fehlende gleichwertige Einnahmen möglichst gering zu halten. Danach, wenn Sie den Pauschalbetrag aus Einnahmen aus der Praktischen Ausbildung finanzieren können, erhöht sich der Pauschalbetrag für 18 Monate, um nach Ablauf der vier Jahre den Mindestausbildungskostenbetrag in Höhe von 21.325 € zu erreichen.

Im März eines jeden Jahres erhalten Sie von uns eine Übersicht über die Kosten der von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und die von Ihnen gezahlten monatlichen Pauschalbeträge. Die Übersicht dient nicht nur der Transparenz, sondern kann von Ihnen auch für Ihre Steuererklärung genutzt werden.

Nach der Abschlussprüfung erhalten Sie von uns eine Abschlussrechnung, in der alle von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und die dafür angefallenen Kosten sowie die von Ihnen gezahlten monatlichen Pauschalbeträge dargestellt werden. Eine etwaige Differenz ist von der AVT zu erstatten bzw. von Ihnen nachzuzahlen. Aufgrund der jährlichen Übersicht über die Kosten haben Sie über die Höhe der Abschlusszahlung jederzeit einen Überblick.

Das Pauschalkostenmodell

Die AVT bietet Ihnen neben der Zahlung nach Rechnungsstellung wahlweise noch ein weiteres Abrechnungsmodell an, in dem Sie monatliche Festbeträge leisten. Zwar können Sie im günstigsten Fall Ihre Ausbildung bereits nach drei Jahren abschließen, aber der Verweildurchschnitt unserer Ausbildungsteilnehmer beträgt etwa vier Jahre. Deshalb haben wir die zu zahlenden Festbeträge über einen Zeitraum von vier Jahren gestreckt. In den ersten zweieinhalb Ausbildungsjahren setzen wir einen deutlich unterhalb der tatsächlichen Kosten liegenden Pauschalbetrag an. Danach, wenn Sie den Pauschalbetrag aus Einnahmen aus der praktischen Ausbildung finanzieren können, erhöht sich der Pauschalbetrag für 18 Monate, wobei er im letzten Zahlungsmonat noch einmal geringfügig höher ist, um auf den Gesamt-Ausbildungskostenbetrag zu kommen.

Dieses Pauschalkostenmodell haben wir eingeführt, damit Sie immer genau im Voraus wissen, welche Ausgaben auf Sie zukommen. Durch die gleichmäßige Verteilung der monatlichen Zahlungen wollen wir Ihnen dabei helfen, monatliche Schwankungen und unvorhergesehene Spitzenbelastungen zu vermeiden. Zum 31.12. eines jeden Jahres erhalten Sie von uns eine Übersicht über die tatsächlich von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen. An der Auszahlung der Therapiegelder ändert sich nichts. Zur Verdeutlichung haben wir die Einnahmen von Ausbildungstyp 1 in die Darstellung mit aufgenommen.

Modellrechnung

Zur Verdeutlichung Ihrer finanziellen Belastungen durch das Pauschalkostenmodell und der zu erwartenden Therapiegeldauszahlungen haben wir für Sie die nachstehende Modellrechnung erstellt.

 

 

1. Ausbildungsjahr

Einnahmen
0 EUR
Ausgaben
4.300 EUR

2. Ausbildungsjahr

Einnahmen
2.400 EUR
Ausgaben
4.200 EUR

3. Ausbildungsjahr

Einnahmen
21.850 EUR
Ausgaben
5.700 EUR

4. Ausbildungsjahr

Einnahmen
5.050 EUR
Ausgaben
7.125 EUR

Einnahmen gesamt: 29.300 EUR
Ausgaben gesamt: 21.325 EUR
Saldo: 7.975 EUR

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