Rechtsgrundlage ärztliche Weiterbildung
Weiterbildungsordnung und Gebührenordnung
Weiterbildungsordnung (WBO) 2020
https://www.aekno.de/aerzte/weiterbildung/weiterbildungsordnung-2020
Stichtag zur Einführung: 01.07.2020
Alte WBO (WBO 14): Facharztprüfung bis 30.06.2027
Übergangsvorschrift zur Bereichsweiterbildung bis 30.06.2023
Am 19. November 2019 wurde eine neue Weiterbildungsordnung von der Ärztekammer Nordrhein beschlossen und am 13. Mai 2020 vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt.
Ergänzend wurden Richtlinien beschlossen, in denen Klarstellungen vorgenommen und Richtzahlen festgelegt wurden.
Die neue Weiterbildungsordnung und die Richtlinien sind am 1. Juli 2020 in Kraft getreten. Ärzt*innen, die ihre Weiterbildung nach dem 1. Juli 2020 beginnen, müssen die Weiterbildung entsprechend der neuen WBO absolvieren und deren Inhalte für eine Zulassung zur Prüfung nachweisen.
Paradigmenwechsel
Die neue Weiterbildungsordnung für Ärzt*innen gilt als ein Paradigmenwechsel von Zahlen zu Inhalten. Damit kann schneller auf Entwicklungen in den Fachgebieten reagiert werden.
Ziel der neuen Weiterbildungsordnung ist eine kompetenzbasierte Weiterbildung. Sie orientiert sich künftig stärker am Nachweis von Kompetenzen als an der Erfüllung von Zeiten und Richtzahlen. Im Mittelpunkt steht nicht mehr die Frage, wie oft und in welcher Zeit Weiterbildungsinhalte vermittelt wurden, sondern wie und in welcher Form Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben wurden. Es geht also nicht mehr darum, etwas getan zu haben, sondern etwas zu können. Dies spiegelt sich in der zukünftigen Einteilung in vier Kategorien wider:
Kognitive und Methodenkompetenzen
- Inhalte, die der*die Weiterzubildende beschreiben kann
- Inhalte, die er*sie systematisch einordnen und erklären kann
Handlungskompetenzen
- Fertigkeiten, die der*die Weiterzubildende unter Supervision durchführen kann
- Fertigkeiten, die er*sie selbstverantwortlich durchführen kann
Die Weiterbildungsordnung sieht vor, dass am Ende jedes Weiterbildungsabschnittes oder mindestens einmal jährlich Weiterbildungsgespräche zu führen sind. In diesen Gesprächen wird der aktuelle Stand der Weiterbildung von beiden Seiten beurteilt. Sie dienen dazu, bestehende Defizite zu benennen und die nächsten Schritte der Weiterbildung zu planen. Die Inhalte der Gespräche werden dokumentiert.
Vorteile
Ein Vorteil der neuen Weiterbildungsordnung wird darin gesehen, dass ein kontinuierlicher Überblick über den Stand des Kompetenzerwerbs möglich ist. Die Weiterbildungsassistent*innen tragen ihre Leistungen selbstständig in ihr Logbuch ein und können so transparent und nachvollziehbar erkennen, welche Leistungen bereits erbracht wurden und welche noch fehlen. Die Selbsteinschätzung gehört zu den Kernkompetenzen des Arztberufes und wird so gezielt gefördert. Der regelmäßige Austausch mit dem*der Weiterbildungsbefugten mit der Möglichkeit zur Reflexion, Rückmeldung, Kritik und Einordnung rückt stärker in den Fokus; Ziel ist eine wiederkehrende Überprüfung des Lernfortschritts.
Kritik
Kritisch wird die etwas unscharfe Differenzierung der Begriffe Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die Unterscheidung der verschiedenen Kompetenzstufen gesehen. Auch die Umstellung auf das bundesweit einheitliche e-Logbuch hat zunächst zu Verunsicherungen geführt, da die Handhabung von vielen als wenig intuitiv empfunden wird.
Gebührenordnung für Ärzt*innen
Theorieveranstaltungen (Großgruppe bis zu 20 Teilnehmende) | € 16,50/UE * |
Kleingruppen (8 bis 14 Personen, z. B. Selbsterfahrung) | € 25,-/UE |
Gruppensupervision (3 bis 5 Personen) | € 35,-/UE |
Interaktionelle Fallarbeit | € 30,-/UE |
Einzelunterricht, Einzelselbsterfahrung, Einzelsupervision | € 80,-/UE |
Logbuch-Überprüfung | € 80,-/UE |
Die Zahlung der Gebühren ist nach Rechnungslegung fällig.
* UE = Unterrichtseinheit, entsprechend 45 Minuten
Stand: Mai 2024