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Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapeutenausbildung

Die Landesprüfungsämter aller Bundesländer haben sich am 18.05.2018 getroffen und eine einheitliche Auslegung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 17.08.2017 (AZ 3c 12.16) hinsichtlich der Beurteilung der Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapeutenausbildung beschlossen.

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