Exkurs: Supervisor*innen stellen sich vor

Während Ihrer Lehrtherapien sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Arbeit nach etwa jeder vierten Therapiestunde durch eine*n unserer Supervisor*innen supervidieren zu lassen. Ein Teil dieser Supervisionsstunden findet in der Regel direkt in der Lehrpraxis statt, in der Sie Patient*innen behandeln.

Damit Sie verschiedene Arbeitsweisen und psychotherapeutische Haltungen kennenlernen, sind mindestens drei Supervisor*innen vorgeschrieben, die Sie frei wählen können.

Die folgenden Informationen helfen Ihnen, eine passende Auswahl zu treffen. Dazu  haben wir frühere Ausbildungsteilnehmer*innen um hilfreiche Kriterien der Unterscheidung gebeten, z. B.

  • Thematische/methodische/inhaltliche Schwerpunkte der Supervision
  • Besondere Merkmale von Supervisor*innen
  • Unverzichtbare Elemente der Supervision
  • Erfahrungen aus anderen Berufsfeldern

Auf dieser Grundlage haben wir die Supervisor*innen um eine schriftliche Selbstdarstellung gebeten.

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