Während Ihrer Lehrtherapien sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Arbeit nach etwa jeder vierten Therapiestunde durch eine*n unserer Supervisor*innen supervidieren zu lassen. Ein Teil dieser Supervisionsstunden findet in der Regel direkt in der Lehrpraxis statt, in der Sie Patient*innen behandeln.
Damit Sie verschiedene Arbeitsweisen und psychotherapeutische Haltungen kennenlernen, sind mindestens drei Supervisor*innen vorgeschrieben, die Sie frei wählen können.
Die folgenden Informationen helfen Ihnen, eine passende Auswahl zu treffen. Dazu haben wir frühere Ausbildungsteilnehmer*innen um hilfreiche Kriterien der Unterscheidung gebeten, z. B.
- Thematische/methodische/inhaltliche Schwerpunkte der Supervision
- Besondere Merkmale von Supervisor*innen
- Unverzichtbare Elemente der Supervision
- Erfahrungen aus anderen Berufsfeldern
Auf dieser Grundlage haben wir die Supervisor*innen um eine schriftliche Selbstdarstellung gebeten.