Fach-Psychotherapeut*innen
Die neue Weiterbildung – was ist neu
Die neue Weiterbildung
Wir optimieren unsere Strukturen für die neue Weiterbildung. Momentan bereiten wir alles vor, um die neue Weiterbildung parallel zur bisherigen Ausbildung durchführen zu können:
Wir stellen Daten zusammen, überprüfen und optimieren Strukturen, schreiben Anträge an die zuständige Kammer. Ein neues Curriculum liegt bei uns schon in der Schublade, ebenso wie Ideen zur Wochenplangestaltung.
Allerdings ist die Finanzierung der Weiterbildung nach wie vor ungeklärt. So, wie sie jetzt in den Gesetzen und Richtlinien dargestellt ist, kann sie nicht umgesetzt werden. Derzeit laufen verschiedene Petitionen der Kammern und zahlreicher weiterer Verbände und Organisationen, um auf den dringenden Handlungsbedarf aufmerksam zu machen.
Unterschiede zwischen bisheriger und neuer Weiterbildung
Ausbildung Psychologische*r Psychotherapeut*in | Weiterbildung Fachpsychotherapeut*in für Erwachsene, VT | |
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von 1998 bis 2032 | für Studienanfänger*innen ab September 2020 | |
Qualifizierendes Studium | Diplom oder Master Psychologie, Klinische Psychologie, Prüfungsleistung im Master | Master Psychotherapie oder Master Psychologie, Schwerpunkt Psychotherapie |
Sonstige Qualifikation | keine | Approbationsprüfung 2 x mündlich |
Dauer | mind. 3 Jahre | mind. 5 Jahre |
Bewerbung | am Ausbildungsinstitut | an stationärer, ambulanter und ggf. institutioneller Weiterbildungsstätte |
Beschäftigungsverhältnis | in pT 1 und pT 2 häufig Praktikantenverhältnis, in pA selbstständige Tätigkeit | angestellte Tätigkeit |
Bezahlung | im Ermessen der pT-Stelle, mind. 1000 € in pT 1; ambulant: anteilig zur geleisteten Fallarbeit | branchenüblich: Genaue Zahl kann aufgrund bislang ausbleibender Finanzierungshilfen noch nicht genannt werden |
Wochenarbeitszeiten | pT-Zeit: ca. 26 Std. + Theorie + SE pA-Zeit: ca. 15 Std. + Supervision + Theorie | voraussichtlich 40 Std.-Woche Theorie-, Supervisions- und SE-Stunden sind bezahlte Arbeitszeit |
Anlaufstelle für Fragen | Ausbildungsleitung/Verwaltung | Weiterbildungsbefugte*r der jeweiligen Weiterbildungsstätte |
Abschluss | Approbationsprüfung schriftlich und 2 x mündlich | Fachkundeprüfung mündlich |
Stationen der Weiterbildung
mindestens 24 Monate
Weiterbildung in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung für Erwachsene
mindestens 24 Monate
Weiterbildung in Einrichtungen der Psychiatrie, Psychosomatik, Suchtrehabilitation oder weiteren Einrichtungen der (teil-)stationären psychotherapeutischen Versorgung
bis zu 12 Monate
Weiterbildung unter anderem in Einrichtungen der somatischen Rehabilitation, Organmedizin, Geriatrie, Suchthilfe, Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie, Gemeindepsychiatrie, Jugendhilfe, des Justizvollzugs und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie in psychosozialen Fachberatungsstellen und -diensten
Das macht die neue Weiterbildung attraktiv
- verfahrensübergreifende Konzeption
- enge und intensive Zusammenarbeit mit dem*der Weiterbildungsbefugten in der Praxis
- Einbindung vieler wachsender Arbeitsbereiche der Psychotherapie
- faire Vergütung der geleisteten Arbeit
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- finanzielle Absicherung bei Krankheit/Arbeitsunfähigkeit
- geringere Kosten für die Weiterbildung
Das macht die neue Weiterbildung eher unattraktiv
- fünf Jahre Dauer
- curricular aufgebaute Theorievermittlung ist gefährdet bzw. schwer umsetzbar
- zwei- bis dreimaliges Bewerben um eine Weiterbildungsstelle
- deutlich weniger Weiterbildungsplätze (vor allem in Kliniken)
- deutlich unflexiblere Arbeitszeiten
Was war der Plan – und was ist daraus geworden?
Die Entwicklung seit der Bologna-Reform
Das Psychotherapeutengesetz von 1998 bezog sich inhaltlich auf das damalige Psychologie-Diplom. Seitdem entwickelte sich eine Vielzahl unterschiedlicher Psychologie-Studiengänge, die von den Universitäten angeboten wurden.
Im Laufe der Jahre wurde es immer schwieriger, die inhaltliche Gleichwertigkeit dieser Masterabschlüsse mit den Inhalten des Diplom-Studiengangs Psychologie nachzuweisen. Vielen an einer Psychotherapieausbildung Interessierten blieb dieser Berufsweg aufgrund abweichender Fächerkombinationen im Masterstudiengang verwehrt.
Um hier wieder Klarheit und Planungssicherheit für die Studierenden zu schaffen, sollte es eine Vereinheitlichung des Studiums und damit klare und eindeutige Zugangsvoraussetzungen zum Psychotherapeutenberuf geben.
Die neue Weiterbildung
Der neue Masterstudiengang Psychotherapie baut auf einem polyvalenten Bachelorstudiengang (in der Regel Psychologie) auf und wird deutlich praxisorientierter gestaltet. Der klinische Anteil wird erheblich ausgeweitet und durch umfangreiche Praktika bereits im Bachelorstudium, vor allem aber im Masterstudium vertieft.
Nach dem Masterabschluss kann eine Approbationsprüfung angeschlossen werden. Diese berechtigt zur Ausübung der Psychotherapie, z. B. im Rahmen einer Anstellung in einer Klinik. Da aber noch keine Verfahrensvertiefung erlernt wurde, übernimmt keine Krankenkasse die Behandlungskosten für eine selbstständige Krankenbehandlung. Die Abrechnung einer psychotherapeutischen Behandlung ist erst nach einer erfolgten fünfjährigen fachpsychotherapeutischen Weiterbildung möglich.
Verbesserte finanzielle Situation
Studienabsolvent*innen, die nach der bisherigen Ausbildungsordnung auf dem Weg in den Psychotherapeutenberuf waren, hatten häufig finanzielle Engpässe durch die schlechte Bezahlung der Ausbildungspraktika pT 1 und pT 2 – teilweise mussten sie sogar unbezahlte Arbeit in dieser Zeit in Kauf nehmen.
Die Reform des Psychotherapeutengesetzes sieht vor, dass Absolvent*innen im Rahmen ihrer Weiterbildung sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Dafür soll eine dem zugrunde liegenden Studienabschluss angemessene Vergütung gezahlt werden. So soll die Weiterbildung familienfreundlicher und für alle Geschlechter attraktiver werden.
Fristen und Übergangsregelungen
Wer sein Studium vor dem 01.09.2020 begonnen hat, kann die Psychotherapeutenausbildung noch nach den alten Regelungen absolvieren und abschließen. Ende der Übergangsfrist ist der 31.08.2032, in Härtefällen 2035.
„Jeder Mensch ist ein Mysterium, und es lohnt sich, es zu erkunden.“
C.G. JUNG