Abrechnungsziffern

Abrechnungsberechtigung für Entspannungsverfahren

Folgende Ausbildungsbausteine sind zu absolvieren:

  • Entspannungstechniken

Besuch von Theorieseminaren im Umfang von 2 x jeweils 16 Stunden, insgesamt also 32 Stunden, im Abstand von mindestens 3 Monaten

Wir bieten regelmäßig Theorieveranstaltungen zu den Entspannungstechniken an. In begrenztem Umfang können auch Gasthörer*innen an diesen Veranstaltungen teilnehmen. Informationen über freie Plätze erfragen Sie bitte hier.

Die Voraussetzungen für die Abrechnungsberechtigung für Entspannungsverfahren können Sie bereits im Rahmen Ihrer psychotherapeutischen Ausbildung erwerben. Die Berechtigung beantragen Sie jedoch gesondert bei der KV.

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