
Abrechnungsziffern
Abrechnungsberechtigung für suggestive Verfahren
Um therapeutische Leistungen nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen zu können, ist eine Ausbildung mit entsprechenden Qualifizierungen an einem anerkannten Institut wie der AVT erforderlich.
Folgende Ausbildungsbausteine sind zu absolvieren:
- Hypnotherapeutische Techniken
Theorieseminare im Umfang von 2 x jeweils 16 Stunden, insgesamt also 32 Stunden
Wir bieten regelmäßig Theorieveranstaltungen zu den hypnotherapeutischen Techniken an. In begrenztem Umfang können auch Gasthörer*innen an diesen Veranstaltungen teilnehmen. Informationen über freie Plätze erfragen Sie bitte hier.
Die Voraussetzungen für die Abrechnungsberechtigung für suggestive Verfahren können Sie bereits im Rahmen Ihrer psychotherapeutischen Ausbildung erwerben. Eine Übersicht über alle aktuellen Theorieveranstaltungen ist auch in unserem Curriculum 2025 im internen Bereich unter Info-Board/Downloads zu finden. Die Berechtigung beantragen Sie jedoch gesondert bei der KV.
Suggestive Verfahren
- 16 UE Theorie aus Pflichtseminar
- 16 UE Theorie aus Wahlpflichtseminar
Pflichtseminar | UE |
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Hypnotherapeutische Techniken I | 16 |
Wahlpflichtseminar | UE |
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Hypnotherapeutische Techniken II | 16 |