Kosten und Finanzierung

Wenn es um Ihr Geld geht, ist uns Transparenz besonders wichtig. Wir informieren Sie offen und klar über Kosten und mögliche Einnahmen während Ihrer Ausbildung. Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zu steuerlichen Konsequenzen und möglichen Förderungen.

Einnahmen

Die finanzielle Situation für Ausbildungsteilnehmer*innen hat sich in den letzten Jahren fortlaufend verbessert.

Seit Ende 2019 sind die Kliniken gesetzlich verpflichtet, für die Praktische Tätigkeit 1 (klinisches Jahr) mindestens 1.000,00 Euro pro Monat zu zahlen. Dabei soll nach einer Empfehlung des Gesetzgebers die Vollzeitbeschäftigung mit 26 Wochenarbeitsstunden erreicht sein.

Das Mindestgehalt gilt jedoch nicht für die Praktische Tätigkeit 2. Dieses Praktikum wird in jeder Einrichtung unterschiedlich vergütet. Die AVT empfiehlt ihren Lehrpraxen, mindestens 450,00 Euro pro Monat zu zahlen (bei 25 Wochenstunden).

Manche Einrichtungen bieten zusätzlich zum Praktikumsvertrag noch einen Angestelltenvertrag für zusätzliche Arbeiten – dann ist die Vergütung natürlich entsprechend höher.

Tabelle 1: Ihre Verdienstmöglichkeiten nach allen Abzügen (KV-Verwaltungskostenpauschale, Lehrpraxisanteil, AVT-Anteil)

Stand: Juni 2024

Praktische Tätigkeit 1

monatlich 1.000 Euro

12.000 €

Praktische Tätigkeit 2

Die Höhe des Praktikumsentgelts ist nicht festgelegt (s. o.)

offen

Praktische Ausbildung

Leistungen außerhalb der Richtlinientherapie

ca. 110 Sprechstunden, probatorische Sitzungen und Akutbehandlungen à ca. 40,00 Euro

4.400 €

Praktische Ausbildung

Leistungen innerhalb der Richtlinientherapie

ca. 500 Kurzzeit- oder Langzeittherapie-Sitzungen à ca. 53,00 Euro

26.500 €

Praktische Ausbildung

zusätzliche Sitzungen

(über die zur Prüfung vorgeschriebene Mindestsitzungsanzahl hinaus)

offen

therapienahe Leistungen

Dazu gehören Tests, Berichte an den*die Gutachter*in, Anamnesen, Differentialdiagnosen, die Grundpauschale sowie der Zuschlag für Kurzzeittherapie.

Wir haben anhand zahlreicher Therapieverläufe ermittelt, wie hoch die Einnahmen aus therapienahen Leistungen im Durchschnitt sind. Auf die einzelne Therapiesitzung entfallen dabei etwa 3,50 Euro.

1.750 €

Gesamteinnahmen

(ohne offene Positionen)

44.650 €

Die einzelnen Beträge wurden zwar realistisch berechnet, können aber von Quartal zu Quartal geringfügig abweichen.

 

Kosten

Unsere Kostenstruktur ist transparent. Sie erfahren immer genau, wofür Sie zahlen müssen – es gibt keine verdeckten Kosten. Zusätzliche Kosten können lediglich für Bücher entstehen, die Sie sich eventuell kaufen müssen, denn auch das Skriptmaterial zu unseren Veranstaltungen ist selbstverständlich inkludiert.

Tabelle 2: Ihre Ausbildungskosten bei der AVT

Stand: Juni 2024

Leistung

Mindestan­zahl Unterrichtseinheiten

Einzelpreis

Gesamtpreis

Theoriestunden

600

16,50 €

9.900 €

Gruppenselbsterfahrung

115

25,00 €

2.875 €

Einzelselbsterfahrung

5

80,00 €

400 €

Gruppensupervision

100

35,00 €

3.500 €

Einzelsupervision

50

80,00 €

4.000 €

Zwischenprüfung

 

 

150 €

Abschlussprüfung

 

 

500 €

Gesamtkosten

 

 

21.325 €

Unser Zahlungsmodell: Zahlung in Pauschalbeträgen

Das Pauschalkostenmodell ist auf vier Jahre ausgelegt. Die erste Rate entspricht der Anmeldegebühr, die nach Vertragsabschluss fällig ist und die mit den Ausbildungskosten verrechnet wird. Weitere 29 Monatsraten in Höhe von 350 € begleiten Sie durch die Praktische Tätigkeit, in der Sie voraussichtlich einen eher geringen Verdienst haben. Danach folgen 17 Monate mit einer Monatsrate von 600 €. In dieser Zeit werden Sie durch Ihre ambulante Arbeit höhere Einnahmen haben, die Sie versteuern müssen. Die höheren Ausbildungskosten wirken sich dabei günstig auf Ihre Steuerlast aus. Die 48. und letzte Rate im Pauschalkostenmodell beträgt 525 €.

Monat 1

450 €

Monat 2 – 30

350 €

Monat 31 – 47

600 €

Monat 48

525 €

Gesamtkosten

21.325 €

Wie sich die Kosten/Einnahmen-Situation für typische Ausbildungsverläufe darstellt, zeigen wir Ihnen im Exkurs: Modellrechnungen Kosten/Einnahmen.

Finanzierungsmöglichkeiten

Sie können finanzielle Unterstützung für Ihre Ausbildung erhalten. Hier die aktuellen Möglichkeiten:

1. Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Nach § 7 Abs. 2 BAföG kann eine Erweiterung der bereits vorhandenen Berufsqualifikation durch eine einzige weitere Ausbildung gefördert werden – auch wenn Sie bereits BAföG zur Finanzierung Ihres Studiums erhalten haben. Informationen finden Sie in unserem Exkurs: BAföG.

2. Bildungskredit der Bundesregierung

Zur Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung bietet die Bundesregierung den Bildungskredit an.

  • Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen, die nicht älter als 36 Jahre sind.
  • Die Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten – wie BAföG – ist möglich.
  • Die Bewilligung ist im Unterschied zu BAföG-Leistungen vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern und der*des Ehepartner*in unabhängig.

Weitere Informationen zum Bildungskredit finden Sie hier.

3. Finanzierungsprogramm der Deutschen Apotheker- und Ärztebank

Das Angebot für die 3- oder 5-jährige Ausbildung in Psychotherapie gilt analog zum Finanzierungsangebot für Ärzt*innen in Weiterbildung zum „Facharzt für Psychotherapeutische Medizin“.

Zur persönlichen Beratung wenden Sie sich bitte direkt an eine Filiale in Ihrer Nähe (Suchfunktion unter https://www.apobank.de/filialen.html).

Auch andere Banken und Sparkassen bieten Studienkredite an.

Im Internet finden Sie umfangreiche Vergleichsportale für verschiedene Finanzierungsangebote.

4. Bildungsscheck NRW

Das Land NRW fördert unter bestimmten Voraussetzungen Teile Ihrer Ausbildung mit einem Zuschuss in Höhe von 50 %, höchstens jedoch mit einem Betrag von 500,00 Euro. Ob Sie die Voraussetzungen für den Bildungsscheck erfüllen, können Sie hier selbst prüfen.

Wichtig: Der Bildungsscheck muss mindestens 1 Tag vor Beginn der Ausbildung ausgestellt und im Original bei uns eingereicht werden. Den Bildungsscheck erhalten Sie z. B. über eine der Beratungsstellen.

Beachten Sie Ihre individuelle Lebenssituation

Prüfen Sie bei der Kalkulation der Ausbildungskosten auch, ob und wie Ihre individuelle Wohn- und Lebenssituation mit dem Angebot der AVT zusammenpasst.

Beziehen Sie auch dies in Ihre Kalkulation mit ein: eventuelle Fahrzeiten und zusätzliche Verdienstmöglichkeiten sowie die Vereinbarkeit mit familiären und anderen Verpflichtungen.

Beachten Sie unbedingt steuerliche Konsequenzen

Ihre Ausbildungskosten können Sie in dem Jahr, in dem sie anfallen, von der Steuer absetzen. Ihre Einnahmen müssen Sie in dem Jahr versteuern, in dem sie Ihnen zufließen.

Weitere Infos

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