INFO-VERANSTALTUNG

20.11.2024

Vor der Ausbildung

Sie studieren Psychologie und überlegen, ob Psychotherapie Ihr zukünftiges Berufsfeld sein kann.
Wir wissen, dass dabei Fragen auftauchen, die Sie alleine nur schwer beantworten können.

Sie sind vielleicht noch in einem Bachelor-Studiengang und wollen später als Psychotherapeut*in in eigener Praxis arbeiten? Dann befinden Sie sich momentan an der zeitlichen Schnittstelle zwischen zwei Regelungsbereichen des Psychotherapeutengesetzes. Je nach Studienbeginn gelten unterschiedliche Bedingungen.

Weitere Infos

Zugangsvoraussetzungen

1. Beginn Ihres Psychologiestudiums (Bachelor oder Master) bis zum 31.08.2020

Sie unterliegen grundsätzlich noch dem Psychotherapeutengesetz von 1998. Nach dem Masterabschluss können Sie Ihre Psychotherapieausbildung an einem Institut wie der AVT absolvieren. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich durch die Wahl eines geeigneten Masterstudiengangs für die neue Weiterbildung zum*zur Fachpsychotherapeut*in zu qualifizieren.

2. Beginn Ihres Studiums ab dem 01.09.2020

Für Sie gelten nach derzeitiger Rechtslage andere Regelungen. Sie können Ihre Fachkunde in einem sozialrechtlich anerkannten Psychotherapieverfahren nur noch nach den Vorgaben des novellierten Psychotherapeutengesetzes von 2020 erwerben. Nähere Informationen dazu finden Sie hier (https://www.ptk-nrw.de/kammer/recht)

Im Folgenden beschreiben wir die Voraussetzungen für die Zulassung zur Psychotherapieausbildung nach der Gesetzesfassung von 1998

Grundvoraussetzung ist ein universitärer Masterabschluss (oder ein gleichwertiger Abschluss) in Psychologie mit einer Prüfung im Fach Klinische Psychologie.

Viele Universitäten, die einen Masterstudiengang in Psychologie anbieten, setzen als Zugangsvoraussetzung einen Bachelorabschluss in Psychologie voraus. Falls Sie Ihr Bachelorstudium in anderen Fächern abgeschlossen haben, kann es also sein, dass Sie keinen Studienplatz für den Masterstudiengang Psychologie erhalten.

Informationen darüber, an welchen deutschen Universitäten und Hochschulen ein Masterstudium in Psychologie möglich ist und welche Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden müssen, finden Sie hier (Link https://www.dgps.de/psychologie-studieren/studienorte/)

Jedes Landesprüfungsamt (LPA) hat eigene Richtlinien für die Prüfung der vorgelegten Studienabschlüsse. Daher ist es möglich, dass Ihr Abschluss in einem Bundesland als nicht qualifizierend für die Psychotherapieausbildung angesehen wird, während er in einem anderen Bundesland kein Hindernis darstellt.

Für Studienanfänger*innen kann diese Situation zunächst verwirrend sein: Wie können Sie sicherstellen, dass Sie „das Richtige“ im richtigen Umfang studieren, um nach Ihrem Masterabschluss die Psychotherapieausbildung beginnen zu können?

Wir empfehlen Ihnen, sich mit dem Institut Ihrer Wahl in Verbindung zu setzen. Jedes Institut kennt die Richtlinien seines Bundeslandes und kann Ihnen sagen, ob Sie mit Ihrem Abschluss die Voraussetzungen für die Psychotherapieausbildung erfüllen und zum Staatsexamen zugelassen werden können.

Äquivalenzprüfung in NRW

Das Landesprüfungsamt NRW hat folgende Regelungen zu den Zugangsvoraussetzungen veröffentlicht:

Die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 PsychThG Buchstaben a) bis c) erfüllen:

a) Inländische Diplomabschlüsse im Studiengang  Psychologie an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, soweit das Fach  Klinische Psychologie in der Abschlussprüfung eingeschlossen ist.

Gleichgestellt sind Masterabschlüsse im Studiengang Psychologie*, sofern das Fach  Klinische Psychologie nachweislich Gegenstand einer Prüfungsleistung ist. Der Studienabschluss muss an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule erworben worden sein.

Den Zugang ermöglichen auch Masterstudiengänge, die eine andere Bezeichnung tragen, sofern sie bis spätestens zum Wintersemester 2018/19 aufgenommen wurden und bislang den Zugang nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 a) PsychThG in Nordrhein-Westfalen ermöglicht haben. Gleichgestellt sind ferner für denselben Zeitraum Masterstudiengänge, die keine Abschlussprüfung im Fach Klinische Psychologie aufweisen, sofern das Fach Klinische Psychologie im vorangegangenen Bachelorstudiengang mit einer Prüfungsleistung nachgewiesen wird.

b) Innerhalb der EU oder dem EWR erworbene gleichwertige Diplome im Studiengang  Psychologie (einschl. Klinischer Psychologie)

c) In einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossene gleichwertige Hochschulstudien der Psychologie (einschl. Klinischer Psychologie)

Hinweis: Unter den Studiengang Psychologie fallen auch solche Studiengänge, deren Bezeichnung auf einen Schwerpunkt oder einen Zusatz hinweist, z. B. „Psychologie und Psychotherapie” oder „Psychologie, Schwerpunkt Klinische Psychologie” (im Unterschied zu einer Spezialisierung, z. B. „Rehabilitationspsychologie”).

Die Äquivalenzprüfung erfolgt generell durch das aufnehmende Ausbildungsinstitut, z. B. die AVT.

Bitte reichen Sie daher Ihre Zeugnisunterlagen unmittelbar nach Erhalt beim Institut ein. Die Zeugnisunterlagen umfassen:

  • Bachelor- und Masterurkunde (beglaubigte Kopie)
  • Bachelor- und Masterzeugnis (beglaubigte Kopie)
  • Transcript of Records bzw. Diploma Supplement sowohl des Bachelor- als auch des Masterabschlusses (einfache Kopie)

Bitte beachten Sie:

Für die Anmeldung zum Staatsexamen benötigen Sie einen weiteren Satz dieser Dokumente!

Das LPA in Düsseldorf hat einen großen Teil der Äquivalenzprüfungen an die Ausbildungsinstitute delegiert. Dazu gehören

  • Abschlüsse aus Deutschland
  • die meisten Abschlüsse aus den Niederlanden und Österreich

Für Studienabsolvent*innen aus diesen Ländern stellt das Ausbildungsinstitut selbst die Gleichwertigkeit der Abschlüsse fest und teilt das Ergebnis seiner Prüfung dem LPA mit. Das Institut stellt dann eine Äquivalenzbescheinigung aus, die Sie später bei der Anmeldung zur Prüfung dem LPA vorlegen. Ihr Abschluss wird dann nicht noch einmal vom LPA geprüft, sondern es gilt die Äquivalenzentscheidung des Instituts.

Abschlüsse aus anderen Ländern

In diesem Fall stellt das aufnehmende Ausbildungsinstitut einen schriftlich begründeten Antrag an das LPA und wartet dann das Ergebnis der Prüfung durch das LPA ab. Da das LPA in diesen etwas schwierigeren Fällen in der Regel noch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZaB) zur Beratung hinzuzieht, kann es leicht zu Wartezeiten von bis zu einem Jahr kommen.

Das alles klingt komplizierter, als es ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte einfach an uns.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihr Studium!

Die AVT ist das richtige Institut für Ihre Psychotherapie-Ausbildung. Überzeugen Sie sich selbst: Vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin, besuchen Sie unsere Informationsveranstaltung – und bewerben Sie sich bei uns.

Im Gespräch klären wir all Ihre Fragen

Wenn Sie eine Psychotherapieausbildung machen möchten, stellen sich Ihnen viele fachliche und individuelle Fragen. Deshalb empfehlen wir Ihnen ein persönliches Gespräch. Im Dialog stimmen wir Ihre Lebensumstände und die Ausbildung aufeinander ab.

Bitte notieren Sie sich vor dem Gespräch Ihre Fragen, damit wir nichts Wichtiges übersehen. Denken Sie bitte auch an Ihren Lebenslauf: Er zeigt uns, wie viel Erfahrung Sie in den Bereichen Psychiatrie und Psychotherapie bereits gesammelt haben. So wissen wir, worauf wir Sie eventuell noch vorbereiten müssen.

Die wichtigsten Informationen vorab:

  • Unsere Kurse beginnen dreimal im Jahr:
    zum Jahresanfang, nach den NRW-Osterferien, nach den NRW-Sommerferien.
  • Wir haben keine Bewerbungsfristen, sondern bieten das ganze Jahr über Gesprächstermine an.
  • Schreiben Sie uns eine E-Mail an bewerbung@avt-koeln.org – wir melden uns kurzfristig bei Ihnen.
  • Bitte planen Sie ca. 2 Jahre Vorlauf bis zum Start der Ausbildung ein.

Informationsveranstaltung

Die Teilnahme an unserer Infoveranstaltung ist sehr hilfreich. Beim Treffen Gleichgesinnter tauchen oft Fragen auf, auf die man alleine nicht kommt. Wir sind selbst immer wieder überrascht, wie vielfältig die Themen, Fragen und Interessen der Teilnehmenden sind.

Sie merken schon:

Ihre Motivation und unsere Erfahrung sind eine gute Kombination für Ihre Ausbildung bei der AVT. Bewerben Sie sich bei uns!

So läuft die staatlich anerkannte Ausbildung ab

Psychotherapeut*in ist ein akademischer Heilberuf – ebenso wie für Ärzt*innen, Zahnärzt*innen und Apotheker*innen. Seit der Einführung des Psychotherapeutengesetzes 1998 ist die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut*in“ gesetzlich geschützt.

Das Gesetz definiert:​

„Psychotherapeut*in“ darf sich nur nennen, wer eine Approbation besitzt – also über die staatliche Erlaubnis verfügt, diesen Heilberuf auszuüben. So wird eine qualitativ hochwertige Versorgung von Patient*innen sichergestellt.

Wer ein Psychologiestudium abgeschlossen hat, kann anschließend eine psychotherapeutische Zusatzausbildung absolvieren. Ziel ist die Approbation und die dann mögliche Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung.

Dazu entscheidet man sich für die Ausbildung in einem spezifischen Behandlungsverfahren und wählt ein staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut aus.

Die AVT ist ein solches staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut.

In der Psychotherapie kommen verschiedene Behandlungsverfahren zum Einsatz. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden derzeit jedoch nur die vier Richtlinienverfahren angewendet:

  • analytische Psychotherapie
  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • systemische Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie

Die AVT ist eine Akademie für Verhaltenstherapie.

Wenn Sie eine andere Behandlungsmethode favorisieren, finden Sie im Internet viele weitere staatliche Ausbildungsinstitute:

Mit der staatlichen Anerkennung ist die Kontrolle durch das zuständige Landesprüfungsamt (LPA) verbunden. Das LPA wird über alle Veränderungen, z. B. in der Institutsstruktur oder in der Zusammensetzung der Kooperationspartner, informiert und kann jederzeit eingreifen, wenn Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Ausbildung bestehen.So ist sichergestellt, dass die Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeut*innen im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen abläuft.Die Ausbildung endet mit einem Staatsexamen.Damit kann die Approbation beantragt werden.

Die AVT ist Mitglied im DVT (Deutscher Fachverband für Verhaltenstherapie).

Damit verfolgen wir vor allem berufspolitische und qualitätssichernde Interessen. Zu den Aufgaben des DVT gehören unter anderem:

  • Vertretung auf Bundesebene – durch gesundheits-, sozial- und berufspolitische Initiativen und Stellungnahmen
  • Sicherung hoher Qualitätsstandards in der Psychotherapie-Ausbildung.

Im Instituteausschuss des DVT treffen sich regelmäßig die Vertreter*innen der angeschlossenen Ausbildungsinstitute. Hier werden alle fachlich und rechtlich relevanten Ausbildungsfragen besprochen sowie curriculare Weiterentwicklungen diskutiert und abgestimmt.

„Psychotherapie ist wie eine Brücke, die Menschen dabei hilft, von einem schmerzhaften Ort zu einem Ort der Heilung zu gelangen.“

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