Kooperationseinrichtungen

Die Praktische Tätigkeit (pT) 1 und 2 findet in unseren Kooperationseinrichtungen statt.

Die Praktische Tätigkeit 1
(klinisches Jahr) erfolgt in einer psychiatrischen Klinik.

Die Praktische Tätigkeit 2
(600-Stunden-Praktikum) wird in einer Klinik, einer Lehrpraxis oder einer anderen ausgewählten Einrichtung absolviert.

Die Praktische Ausbildung
erfolgt in unseren Ambulanzen und Lehrpraxen.

In den folgenden Listen finden Sie die Kooperationseinrichtungen, die das Landesprüfungsamt für die Psychotherapieausbildung bei der Akademie für Verhaltenstherapie (AVT) genehmigt hat.

Die Karte zeigt die Standorte unserer Lehrpraxen und Kooperationskliniken.

Klicken Sie auf das Symbol oben links, um die Kategorien „Lehrpraxen“ und „Kliniken und Sonstiges“ auszuwählen.

Zur besseren Übersicht sind die Standorte farblich gekennzeichnet:

  • Lehrpraxen: grün
  • Kliniken pT I: grau
  • Kliniken und Praxen pT II: lila
  • Kliniken pT I und pT II: blau

pT 1-Stellen

Die hier aufgeführten Kliniken hat das Landesprüfungsamt (LPA) für die Praktische Tätigkeit 1 (das klinische Jahr) unserer Ausbildungsteilnehmer*innen zugelassen.

pT 2-Stellen

Die hier aufgeführten Kliniken hat das Landesprüfungsamt für die Praktische Tätigkeit 2 (das 600-Stunden-Praktikum) unserer Ausbildungsteilnehmer*innen zugelassen.

Lehrpraxen

Wenn Sie Psychologie studiert haben, kennen Sie die Hauptmerkmale der Verhaltenstherapie. Es gibt vier grundlegende Merkmale

Kliniken

Ein wesentlicher Bestandteil Ihrer therapeutischen Ausbildung sind die Praktische Tätigkeit 1 und die Praktische Tätigkeit 2. Diese absolvieren Sie überwiegend in unseren Kooperationskliniken.

Optional

Neben Fragen zur persönlichen Situation
erreichen uns immer wieder Fragen allgemeiner Art. Die häufigsten haben wir hier zusammengestellt – und beantwortet.

„Die Kunst der Psychotherapie besteht darin, Veränderungen zu erleichtern, ohne dabei die Essenz des Individuums zu verlieren.“

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