Praktische Tätigkeit 1 (1.200 Stunden)

Die hier aufgeführten Kliniken hat das Landesprüfungsamt (LPA) für die Praktische Tätigkeit 1 (das klinische Jahr) unserer Ausbildungsteilnehmer*innen zugelassen.

Bei den mit * markierten Kliniken erkennt das LPA derzeit maximal 600 Stunden für die Praktische Tätigkeit 1 an.

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