AVT Köln

Um bestimmte therapeutische Elemente, die im Leistungskatalog der KV aufgeführt sind, abrechnen zu dürfen, müssen Sie vorab festgelegte Kriterien erfüllen. Es handelt sich dabei um Leistungen, die Sie an einem anerkannten Ausbildungsinstitut absolvieren müssen. Wir bieten folgende Qualifikationen an, zu denen Sie die erforderlichen Bausteine an unserem Institut belegen können.

Abrechnungsberechtigung für Gruppentherapie

  • 80 Std. Selbsterfahrung in der Gruppe. Bereits erfolgte Gruppenselbsterfahrung im Rahmen der allgemeinen Therapieausbildung ist darauf anrechenbar
  • 48 Std. Theorie zur Gruppentherapie und Gruppendynamik
  • 120 Std. Gruppenbehandlungen, auch in mehreren verschiedenen Gruppen, unter Supervision
  • 40 Std. Supervision (Dichte also 1 : 3)

Die AVT bietet für die theoretischen Grundlagen hierzu regelmäßig Theorie-Veranstaltungen an. In begrenztem Umfang können auch Gasthörer an diesem Angebot teilnehmen. Über freie Plätze können Sie sich Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!erkundigen.

Mit der regulären Ausbildung bzw. Weiterbildung sind die Bereiche Selbsterfahrung und Theorie bereits abgedeckt. Zusätzlich zum normalen Programm können Sie den praktischen Teil der Gruppentherapieausbildung (+ Supervision) an ausgewählten klinischen Einrichtungen absolvieren.

Abrechnungsberechtigung für Entspannungsverfahren

Hierzu ist der Besuch von zwei mal 16 Stunden Entspannungstechniken in einem Zeitabstand von mindestens 6 Monaten erforderlich (also: insgesamt 32 Stunden).

Die AVT bietet dafür regelmäßig Theorie-Veranstaltungen an. In begrenztem Umfang können auch Gasthörer an diesem Angebot teilnehmen. Über freie Plätze können Sie sich Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!erkundigen.

Im Rahmen der psychotherapeutischen Ausbildung erwerben Sie bereits die Voraussetzungen, um Entspannungsverfahren später abrechnen zu dürfen. Sie müssen die Abrechnungsberechtigung allerdings gesondert bei der KV beantragen.

Abrechnungsberechtigung für suggestive Verfahren

Hierzu ist der Besuch von zwei mal 16 Stunden Hypnotherapeutische Techniken erforderlich (also: insgesamt 32 Stunden).

Die AVT bietet dafür regelmäßig Theorie-Veranstaltungen an. In begrenztem Umfang können auch Gasthörer an diesem Angebot teilnehmen. Über freie Plätze können Sie sich Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!erkundigen.

Im Rahmen der psychotherapeutischen Ausbildung erwerben Sie bereits die Voraussetzungen, um später suggestive Verfahren abrechnen zu dürfen. Sie müssen die Abrechnungsberechtigung allerdings gesondert bei der KV beantragen.