AVT Köln

 

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Beim Thema „Geld“ ist Vertrauen nicht gut, stattdessen Kontrolle besonders wichtig. Wir nennen Ihnen deshalb nicht nur die Geldbeträge, die Sie bei uns zu bezahlen haben, und die Sie innerhalb Ihrer Ausbildung "verdienen". Wir rechnen auch genau vor, wie diese Zahlen zustande kommen.

 

 

Einnahmen

In den letzten Jahren ist die finanzielle Situation für Ausbildungsteilnehmer dadurch günstiger geworden, dass sich die Kassensätze für die Psychotherapieleistungen im Rahmen der Ausbildung fortlaufend erhöht haben. Von Anfang 2003 bis Ende 2020 gab es eine Steigerung um etwa 60 %.

Tabelle 1:
Was Sie – nach allen Abzügen* – verdienen können

Sie bekommen für die praktische Tätigkeit I monatlich 1.000,00 Euro 12.000,00 Euro
Es ist möglich, dass Sie für die praktische Tätigkeit II ebenfalls bezahlt werden. Da die Höhe des Praktikumsentgelts für die pT II aber nicht festgelegt ist, tragen wir hierfür keinen Betrag ein.  

Sie führen ca. 110 Sprechstunden, probatorische Sitzungen und Akutbehandlungen durch
à ca. 35,00 Euro

3.850,00 Euro

Sie führen ca. 500 Kurzzeit-  bzw. Langzeittherapie-Sitzungen durch
à ca. 50,00 Euro

25.000,00 Euro

Sie führen im Durchschnitt noch ca. 100 zusätzliche Sitzungen (über die zur Prüfung vorgeschriebene Mindestsitzungsanzahl hinaus) durch, weil Sie mit Ihren Patienten die Therapie abschließen, à ca. 50,00 Euro. Da dies nicht sicher ist, tragen wir hierfür keinen Betrag ein.

 

Sie leisten therapienahe Arbeit (Tests, Berichte an den Gutachter, Anamnesen, Differentialdiagnosen) und Sie rechnen die Grundpauschale sowie den Zuschlag für die Kurzzeittherapie ab. Wir haben anhand zahlreicher Therapieverläufe ermittelt, wie hoch die Einnahmen aus therapienahen Leistungen im Durchschnitt sind. Auf die einzelne Therapiesitzung umgerechnet kamen wir dabei auf etwa 3,50 Euro.

2.450,00 Euro

Gesamteinnahmen

43.300,00 Euro

* Bei den Abzügen handelt es sich um KV-Verwaltungskostenpauschale, Lehrpraxenanteil, AVT-Anteil.

Die einzelnen Beträge sind zwar sehr realistisch kalkuliert, aber es kann - von Quartal zu Quartal - kleine Abweichungen geben.

Das, was Sie bei der AVT zu bezahlen haben, ist sehr transparent. Sie erfahren immer genau, wofür Sie zahlen müssen. Es gibt keinerlei "verdeckte" Kosten. Auch Skriptenmaterial haben Sie nicht extra zu zahlen; Zusatzkosten entstehen nur für Bücher, die Sie evtl. kaufen möchten.

Was den Zahlungszeitpunkt betrifft, so gibt es zwei unterschiedliche Arten von Zahlungszielen:

1. Zahlung nach Inanspruchnahme einer Leistung: Unsere Buchhaltung schreibt Ihnen dann eine Rechnung, wenn Sie eine AVT-Leistung in Anspruch genommen haben, d. h. wenn Sie auf der Teilnehmerliste eine Unterschrift geleistet haben. Das hat zur Folge, dass die Beträge, die an uns zu zahlen sind, unterschiedlich hoch sind – je nach der Anzahl an Veranstaltungen, die Sie besucht haben.

Wie das für zwei typische Ausbildungsverläufe aussieht, haben wir Ihnen aufgelistet im Exkurs: Modellrechnungen Kosten/Einnahmen.

2. Zahlung in Pauschalbeträgen: Bei diesem Verfahren bekommen Sie zwar auch eine detaillierte Rechnung, aber Sie zahlen monatlich genau denselben Betrag.

Wie das für einen konkreten Ausbildungsverlauf aussehen könnte, rechnen wir Ihnen ebenfalls vor im Exkurs: Modellrechnungen Kosten/Einnahmen.

Kosten

Tabelle 2:
Was Sie zu zahlen haben

Leistung

Mindestan­zahl UE

Einzelpreis

Gesamtpreis

Theoriestunden

600

16,50 Euro

9.900,00 Euro

Gruppenselbsterfahrung

115

25,00 Euro

2.875,00 Euro

Einzelselbsterfahrung

5

80,00 Euro

400,00 Euro

Gruppensupervision

100

35,00 Euro

3.500,00 Euro

Einzelsupervision

50

80,00 Euro

4.000,00 Euro

Zwischenprüfung

 

 

150,00 Euro

Abschlussprüfung

 

 

500,00 Euro

Gesamtkosten

 

 

21.325,00 Euro

 

Bei der Berechnung der Ausbildungskosten muss man selbstverständlich auf sehr viel mehr achten als nur auf das Verhältnis der Kosten zu den Einnahmen. Wichtig ist auch der individuelle Ausbildungsverlauf, das heißt: In welcher Weise passt die individuelle Wohn- und Lebenssituation zu den Angeboten des Ausbildungsinstituts (Fahrtzeiten, Verdienstmöglichkeiten, Vereinbarkeit mit familiären und sonstigen Verpflichtungen)?

Finanzierung

Es ist uns im Hinblick auf die realistische finanzielle Planung Ihrer Ausbildung wichtig, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie die Ausgaben für Ihre Ausbildung in dem Jahr, in dem Sie diese leisten, von der Steuer absetzen können, und die Einnahmen in dem Jahr, in dem sie Ihnen ausgezahlt werden, versteuern müssen. Neben der Mitteilung dieser häufig verschwiegenen Tatsache ist es uns ein Anliegen, Sie bei der finanziellen Planung Ihrer Ausbildung zu unterstützen und Ihnen bei der Finanzierung Ihrer Ausbildung zur Seite zu stehen.

Seit September 2019 sind die Kliniken gesetzlich verpflichtet, für die praktische Tätigkeit I (Klinisches Jahr) mindestens 1.000,00 Euro pro Monat zu zahlen; laut einer Empfehlung des Gesetzgebers soll die Vollzeittätigkeit bei 26 Wochenarbeitsstunden erreicht sein. Vereinzelt gibt es auch Kliniken, die mehr zahlen.

Allerdings gilt dieses Mindestgehalt nicht für die praktische Tätigkeit II. Die Bezahlung dieses Praktikums kann jede Einrichtung so halten, wie sie will. Die AVT empfiehlt ihren Lehrpraxen, mindestens 450,00 Euro pro Monat zu zahlen (für 25 Wochenstunden). Es kommt auch vor, dass eine Einrichtung deutlich mehr für die pT II-Stelle zahlt, indem sie nicht nur einen Praktikumsvertrag, sondern zusätzlich noch einen Angestelltenvertrag anbietet - für zusätzlich zu leistende Arbeitsstunden.

Welche Möglichkeiten haben Sie, eine finanzielle Unterstützung für diese Ausbildung zu bekommen? Dazu möchten wir Sie auf einige Angebote aufmerksam machen:

1. Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Nach § 7 Abs. 2 BAföG kann eine Erweiterung der bereits vorhandenen Berufsqualifikation durch eine einzige weitere Ausbildung gefördert werden, auch wenn Sie bereits BAföG zur Finanzierung Ihres Studiums erhalten haben. Informieren Sie sich genauer in unserem Exkurs: BAföG.

2. Bildungskredit der Bundesregierung

Zur Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung bietet die deutsche Bundesregierung den so genannten Bildungskredit an, der unabhängig vom Einkommen des Antragstellers und ggf. seiner Eltern gewährt wird. Lesen Sie Näheres dazu in unserem Exkurs: Bildungskredit.

3. Finanzierungsprogramm der Deutschen Apotheker- und Ärztebank

Das Angebot gilt für die 3- oder 5-jährige Ausbildung in Psychotherapie (analog zum Finanzierungsangebot für Ärzte in Weiterbildung zum „Facharzt für Psychotherapeutische Medizin“)

Zur persönlichen Beratung wenden Sie sich am besten an eine Filiale in Ihrer Nähe (Suchfunktion unter https://www.apobank.de/filialen.html), z. B. an die

Niederlassung Köln
Riehler Straße 35
50668 Köln
Telefon: 0221 7728-0

Auch andere Banken und Sparkassen – möglicherweise auch Ihre Hausbank – bieten Studienkredite an.

Einen Vergleich von verschiedenen Finanzierungsangeboten finden Sie z. B. hier.

4. Zuschüsse mittels Bildungsscheck

Das Land NRW fördert unter bestimmten Voraussetzungen Teile der VT-Ausbildung mit einem Zuschuss von 50%, maximal jedoch 500,00 Euro. Ob Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie unter hier selbst prüfen.

Wichtig ist, dass der Bildungsscheck min. 1 Tag vor Beginn der Ausbildung ausgestellt und im Original bei uns (z. H. Frau Volkmann) eingereicht werden muss. Erhalten können Sie den Bildungsscheck z. B. über eine der Beratungsstellen.