AVT Köln

Liebe Patienten,

falls Sie auf der Suche nach einem Therapieplatz sind, möchten wir Ihnen einige hilfreiche Adressen, Telefonnummern und Links zur Verfügung stellen.

Von der Flutkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz Betroffene und Psychotherapeuten, die Hilfe anbieten können/wollen finden hier ein Netzwerk, das vielleicht schnell weiterhelfen kann: https://sofortaktiv.de/

  1. Sie können Kontakt aufnehmen mit einer unserer Ambulanzen und Lehrpraxen. Dort können Sie erfragen, ob bzw. wann freie Therapieplätze verfügbar sind, und ggf. einen Termin für ein Vorgespräch im Rahmen der Sprechstunde vereinbaren.
  2. Sie können Kontakt mit einer Terminservicestelle Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung aufnehmen. Dort vermittelt man Ihnen einen Sprechstundentermin, bei dem Sie erfahren können, inwieweit es sich bei Ihren Beschwerden um eine behandlungsbedürftige psychische Störung handelt. Bei Bedarf wird Ihnen von der Terminservicestelle im Anschluss auch eine Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Sitzungen vermittelt:
    Terminservicestelle Bereich Nordrhein
    Terminservicestelle Bereich Westfalen-Lippe
    Neben diesen zentralen Servicestellen haben viele Krankenkassen eigene Vermittlungsangebote, die Sie dort erfahren können.
  3. Unter folgenden Links können Sie Therapeuten nach Suchkriterien wie z. B. Ort, Sprachenkenntnisse, Spezialisierung finden.
    Link Kassenärztliche Vereinigung www.kvno.de (Hauptseite), Arzt- und Psychotherapeutensuche
    Link Psychotherapeutenkammer www.PTK-NRW.de (Hauptseite), Psychotherapeutensuche
    Link Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen: www.psychotherapiesuche.de

Keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung gefunden – was nun?

Wenn Sie sich bereits in einer Sprechstunde haben beraten lassen und von dort eine Bescheinigung bekommen haben, aus der hervorgeht, dass eine Richtlinienpsychotherapie (keine Akutbehandlung) notwendig und unaufschiebbar ist, kann es passieren, dass Sie keinen Therapieplatz ohne mehrmonatige Wartezeit finden. Dies hängt u. a. damit zusammen, dass nur eine begrenzte Anzahl von Psychotherapeuten eine Kassenzulassung erhalten, und dass mehr Menschen psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen möchten als Therapieplätze angeboten werden. Andererseits müssen die Krankenkassen die notwendige und wohnortnahe Versorgung ihrer Versicherten sicherstellen.

Können Sie mit der Bescheinigung aus der Sprechstunde nachweisen, dass bei Ihnen eine Richtlinienpsychotherapie notwendig ist und, dass Sie innerhalb einer zumutbaren Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden, müssen Ihnen nach § 13 Absatz 3 SGB V die Behandlungskosten bei einem Psychotherapeuten erstattet werden, der nicht über eine Kassenzulassung verfügt, sondern ausschließlich privat behandelt. Eine Patienteninformation der Bundespsychotherapeutenkammer über das sogenannte „Kostenerstattungsverfahren“ finden Sie in der Broschüre Wege zur Psychotherapie.

Wir hoffen, diese Informationen helfen Ihnen weiter.