AVT Köln

Der Psychotherapeut ist ein akademischer Heilberuf ebenso wie der Arzt, der Zahnarzt und der Apotheker. 1999 wurde die Bezeichnung „Psychotherapeut“ gesetzlich geschützt. Das Psychotherapeutengesetz legt fest, dass sich nur derjenige „Psychotherapeut“ nennen darf, der eine Approbation besitzt, also über die staatliche Erlaubnis verfügt, diesen Heilberuf auszuüben. Mit dieser Bestimmung wird für die Patienten eine qualitativ hochwertige Versorgung sichergestellt.

Wenn Sie ein Psychologiestudium abgeschlossen haben, können Sie sich entscheiden, im Anschluss eine psychotherapeutische Ausbildung zu absolvieren, mit dem Ziel, die Approbation und vielleicht auch die Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung zu erlangen.

Im Regelfall entscheiden Sie sich für ein Behandlungsverfahren und suchen sich für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ein staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut aus. In der Psychotherapie werden verschiedene Behandlungsmethoden angewandt. In der gesetzlichen Krankenversicherung kommen aber derzeit nur die drei Richtlinienverfahren (analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie) zum Einsatz.

Eine Übersicht über staatliche anerkannte Ausbildungsinstitute finden Sie z. B. beim VPP, dem Verband Psychologischer Psychotherapeuten im BDP, bei der Bundespsychotherapeutenkammer, oder für Nordrhein Westfalen beim Landesprüfungsamt NRW.

Mit der staatlichen Anerkennung eines Instituts ist verbunden, dass das zuständige Landesprüfungsamt über alle Veränderungen, z. B. in der Institutsstruktur oder in der Zusammensetzung der Kooperationspartner, informiert ist und jederzeit eingreifen könnte, wenn Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Ausbildung entstehen. Damit wird sichergestellt, dass die Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeuten im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen abläuft. Die Ausbildung endet mit einem Staatsexamen.

Viele staatlich anerkannte Ausbildungsinstitute sind Mitglied in einem der Ausbildungsträger­verbände. Damit verfolgen sie vor allem berufspolitische und Qualitätssicherungsinteressen.

Die AVT ist Mitglied im DVT, dem Deutschen Fachverband für Verhaltenstherapie. Die Aufgaben des DVT sind unter anderem die Repräsentation auf Bundesebene durch Initiativen und Stellungnahmen im Bereich Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik und die Sicherung hoher Qualitätsstandards in der Psychotherapie-Ausbildung. Im Instituteausschuss des DVT treffen sich regelmäßig die Vertreter der angeschlossenen Ausbildungsinstitute. Hier ist für sie das Forum, in dem alle fachlich und rechtlich relevanten Ausbildungsfragen besprochen und curriculare Weiterentwicklungen diskutiert und abgestimmt werden.