AVT Köln

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
DGfS-zertifizierte Weiterbildung zum Systemaufsteller 2019-2021

Anmeldung
Für eine Anmeldung werden Ihre vollständigen Kontaktdaten wie im Online-Anmeldeformular erfragt. Erst nach Erhalt einer E-Mail-Bestätigung durch die AVT-Verwaltung wird Ihre Anmeldung verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Teilnahmegebühr
Die Seminarkosten betragen 20,00 Euro pro Unterrichtseinheit inkl. aller Materialien und Verpflegung in den Kaffeepausen. Sie erhalten von uns nach der Veranstaltung eine Rechnung über die Teilnahmegebühr.

Teilnahmebestätigung
Zum Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Wenn Sie alle Module besucht haben, stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Gesamtbescheinigung aus.

Rücktritt
Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail an die E-Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen. Bei einer Stornierung bis vier Wochen vor dem Seminartermin fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro an. Danach sind die vollen Seminarkosten zu entrichten. Erstattungen für nicht vollständig abgenommene Leistungen können leider nicht erfolgen.

Absage von Seminaren und notwendige Programmänderungen
Eine Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten, Seminarortschließung oder höherer Gewalt abgesagt werden. Im Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt die Absage nicht später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung. In allen anderen Fällen einer Absage aus wichtigem Grund sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Programms, insbesondere eines Referentenwechsels, werden wir die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich informieren. Diesbezügliche Ansprüche sind ausgeschlossen; außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle und/oder Beschädigungen oder Verlust von Eigentum der Teilnehmenden. Gehaftet wird nur in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, welches Personenschäden, Beschädigung oder den Verlust von Eigentum herbeigeführt hat.