AVT Köln

Wenn Sie jetzt gerade studieren, vielleicht noch in einem Bachelor-Studiengang sind, und sich überlegen, später einmal die Psychotherapieausbildung zu machen, dann sind Sie gerade in einer ziemlich undurchsichtigen Situation. Im Moment schreibt das Psychotherapeutengesetz nämlich als Zugangsvoraussetzung noch das Diplom in Psychologie vor. Nur – ein Psychologie-Diplom werden Sie nicht mehr bekommen! Die letzten Diplom-Psychologen haben inzwischen die Unis verlassen, seitdem gibt es frisch von der Uni nur noch Bachelor- und Masterabschlüsse. Die sind im Gesetzestext des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) aber gar nicht vorgesehen.

Bis es zu einer Anpassung des Gesetzes kommt, behelfen sich die Landesprüfungsämter damit, den Master in Psychologie als Zugangsvoraussetzung anzuerkennen. Dieser Masterabschluss muss eine Abschlussprüfung im Fach „Klinische Psychologie“ beinhalten. Auch dieses Fach bekommt allerdings an immer mehr Universitäten andere Bezeichnungen. Es breitet sich eine gewisse babylonische Sprachverwirrung zwischen Universitäten und Landesprüfungsämtern aus und nicht selten werden wir als Institut gefragt, ob es sich bei bestimmten Prüfungsfächern um klinische Themen handelt und somit möglicherweise eine Qualifikation für den Beginn der Psychotherapeutenausbildung erworben wurde.

Viele Universitäten, die den Masterstudiengang Psychologie anbieten, fordern als Zugangsvoraussetzung den Bachelorabschluss in Psychologie. Wenn Sie also andere Fächer im Bachelorstudium belegt haben, kann es sein, dass Sie keinen Studienplatz für Ihr Psychologie-Masterstudium bekommen. An welchen Universitäten und Hochschulen in Deutschland Sie den Psychologie-Masterabschluss bekommen können und unter welchen Voraussetzungen, erfahren Sie hier.

Leider kommt ein weiterer Unsicherheitsfaktor noch hinzu: Jedes Landesprüfungsamt (LPA) hat ein eigenes Regelwerk entwickelt, bei dem die einen Studienabschlüsse als äquivalent zum Diplom anerkannt werden und andere nicht. So kann es Ihnen leicht passieren, dass Sie in einem Bundesland mit Ihrem Abschluss als nicht ausreichend qualifiziert für die Psychotherapeutenausbildung abgelehnt werden und Ihr Studienabschluss im Nachbarbundesland überhaupt keine Qualifikationsbarriere darstellt.

Für Sie als Studienanfänger ist dieses gegenwärtige Szenario natürlich reichlich verunsichernd. Wie können Sie sicher sein, dass Sie „das Richtige“ im richtigen Umfang studieren, wenn Sie nach Ihrem Masterabschluss die Psychotherapeutenausbildung anschließen wollen? Im Moment können wir Ihnen nur empfehlen, sich mit dem Institut Ihrer Wahl in Verbindung zu setzen. Jedes Institut kennt die Richtlinien seines Bundeslandes und kann Ihnen sagen, ob Sie mit Ihrem Abschluss eine Chance haben, die Psychotherapeutenausbildung zu absolvieren und zum Staatsexamen zugelassen zu werden.

Wie wird in NRW die Äquivalenzprüfung durchgeführt?

Das Landesprüfungsamt NRW hat nachfolgende Regelungen zur Zugangsvoraussetzung bekannt gegeben:

Die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 PsychThG Buchstaben a) bis c) erfüllen:

a) Inländische Diplomabschlüsse im Studiengang Psychologie an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule, soweit das Fach Klinische Psychologie in der Abschlussprüfung eingeschlossen ist.

Gleichgestellt sind Masterabschlüsse im Studiengang „Psychologie“*, sofern das Fach ‚klinische Psychologie‘ nachweislich Gegenstand einer Prüfungsleistung ist. Der Studienabschluss muss an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule erworben worden sein.

Den Zugang ermöglichen auch Masterstudiengänge, die eine andere Bezeichnung tragen, sofern sie bis spätestens zum Wintersemester 2018/19 aufgenommen wurden und bislang den Zugang nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 a) PsychThG in Nordrhein-Westfalen ermöglicht haben. Gleichgestellt sind ferner für denselben Zeitraum Masterstudiengänge, die keine Abschlussprüfung im Fach ,Klinische Psychologie‘ aufweisen, sofern das Fach ‚Klinische Psychologie‘ im vorangegangenen Bachelorstudiengang mit einer Prüfungsleistung nachgewiesen wird.

b) Innerhalb der EU oder dem EWR erworbene gleichwertige Diplome im Studiengang Psychologie (einschl. klinischer Psychologie)

c) in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossene gleichwertige Hochschulstudien der Psychologie (einschl. klinischer Psychologie)

 *Hinweis: Unter ‚Studiengang Psychologie‘ fallen auch solche Studiengänge, deren Bezeichnung auf einen Schwerpunkt oder einen Zusatz hinweist, z. B. ‚Psychologie und Psychotherapie‘ oder ‚Psychologie, Schwerpunkt Klinische Psychologie‘ (im Unterschied zu einer Spezialisierung, z. B. ‚Rehabilitationspsychologie‘).

Generell gilt hier, dass die Äquivalenzprüfung vom Institut, in das Sie aufgenommen werden sollen, durchgeführt wird. Reichen Sie daher bitte Ihre Zeugnisunterlagen im Institut ein, sobald sie Ihnen selbst vorliegen. Zu den Zeugnisunterlagen gehören:

- Bachelor- und Masterurkunde (beglaubigte Kopie)
- Bachelor- und Masterzeugnis (beglaubigte Kopie)
- Transcript of Records und/oder Diploma Supplement sowohl vom Bachelor als auch vom Master (einfache Kopie)

Bitte beachten Sie: Für die Anmeldung zum Staatsexamen benötigen Sie einen weiteren Satz dieser Dokumente!

Das LPA in Düsseldorf hat den Instituten einen großen Bereich der Äquivalenzprüfungen zur Entscheidung übertragen. Dazu gehören deutsche Abschlüsse und die meisten Abschlüsse aus den Niederlanden sowie aus Österreich. Für Absolventen aus diesen Ländern stellen die Institute selbst die Äquivalenz der Abschlüsse fest und teilen das Ergebnis ihrer Prüfung dem LPA mit. Anschließend stellt das Institut eine Äquivalenzbescheinigung aus, die Sie später, bei Ihrer Prüfungsanmeldung, dem LPA vorlegen. Ihr Abschluss wird dann allerdings nicht noch einmal vom LPA geprüft, sondern es gilt die Äquivalenzentscheidung des Instituts.

Bei Studienabschlüssen aus anderen Ländern stellt das aufnehmende Institut einen schriftlich begründeten Antrag beim LPA und muss dann auf das Ergebnis der Prüfung durch die Behörde warten. Da das LPA in solchen etwas schwierigeren Fällen in aller Regel noch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZaB) als Berater hinzuzieht, kann es dabei leicht zu Wartezeiten von bis zu einem Jahr kommen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg in Ihrem Studium!